Deutsch
Die Resolution von Riga
zur nationalen und europäischen Sprachpolitik
angenommen von der Generalversammlung von EFNIL am 13. November 2007
1. Sprachliche Vielfalt ist ein wesentliches Merkmal der Identität Europas und seines kulturellen Erbes. Diese Vielfalt hat auch eine entscheidende soziale Dimension zur Folge: Sie sichert allen Bürgern der Mitgliedstaaten gesellschaftliche Teilhabe und volles Bürgerrecht. Die europäische Sprachenvielfalt und die Entwicklung der Mehrsprachigkeit bei den Bürgern in Europa erfordern von den nationalen Regierungen und den Institutionen der Europäischen Union zusätzliche und stärkere Förderung.
2. Erfolgreiche Koordination und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen nationalen und europäischen Strategien kann nur erreicht werden, wenn die verschiedenen politischen Instanzen und ihren Vorstellungen zueinander in Verbindung gebracht werden, um eine hinreichende Annäherung der Strategien und die Effektivität der politischen Maßnahmen zu gewährleisten. EFNIL ruft daher die Regierungen der Mitgliedsstaaten und die Institutionen der Europäischen Union auf, im Sinne der Resolution des Europäischen Parlaments vom 4. September 2003 [2003/2057 (INI)] hierfür ein ständiges Koordinationsbüro und ein Beratungsgremium von Experten für Sprachplanung und -forschung einzurichten. EFNIL weist darauf hin, dass das Büro und das Beratungsgremium auf die Fachkompetenz und Expertise bestehender Sprachennetzwerke wie EBLUL,ELC und EFNIL selbst zurückgreifen können. Die Arbeit solcher Expertengruppen sollte von der Europäischen Union gefördert werden. EFNIL ruft die Europäische Kommission auf, die erforderliche rechtliche Grundlage für diese Förderung zu schaffen.denen politischen Instanzen und ihre Vorstellungen zueinander in Verbindung gebracht werden, um eine hinreichende Annäherungder Strategien und die Effektivität der politischen Maßnahmen zu gewährleisten.
3. Nationale und Europäische Maßnahmen sollten zielorientiert sein und sich auf eine solide Kenntnis der sprachlichen Fakten stützen. Empirische Daten zu den Sprachensituationen und den Einstellungen von Sprechern sollten regelmäßig erhoben werden, damit die Wirkungen nationaler und europäischer sprachbezogener Maßnahmen angemessen und ausreichend beobachtet werden können. Wir schlagen vor, dass finanzielle und institutionelle Förderung bereitgestellt wird für a) die Entwicklung und Harmonisierung nationaler sprachenbezogener Datenbanken und b) die Entwicklung EU-weiter Spracherhebungen wie etwa die eines Europäischen Sprachenmonitors (European Language Monitor, ELM) mit ähnlicher Reichweite und Detailliertheit wie die des European Social Survey (ESS).
4. EFNIL ist der Auffassung, dass der im Reformvertrag und anderen offiziellen Dokumenten der Europäischen Union genannte Respekt für die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas als aktive Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt verstanden werden sollte.