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Mannheim-Florentiner Empfehlungen zur Förderung der europäischen Hochsprachen

Präambel

Die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen betreffen auch die europäischen Hochsprachen als diejenigen Sprachvarietäten, die in den jeweiligen Ländern als Amtsspra­chen gebraucht und in ihren Bildungseinrichtungen gelehrt und gelernt werden. Die Hoch­sprachen garantieren in ihren Geltungsbereichen einen Sprachverkehr maximaler Reichweite und unterstützen die kulturelle Identifikation ihrer Sprecherinnen und Sprecher. Sie werden auch international als Standards anerkannt. Besonders die europäische Integration stellt für Maßnahmen zur Förderung der europäischen Hochsprachen Herausforderung und Chance zugleich dar. Mit der Erhaltung und Weiterentwicklung der Sprachenvielfalt sowie ihrer An­passung an die Kommunikationsbedürfnisse der modernen Welt wird der kulturelle Reichtum Europas als Grundlage für eine europäische Identität bewahrt.

Die folgenden Empfehlungen, die von Mitgliedern zentraler Institutionen der Sprach-forschung und –planung mehrerer Staaten der Europäischen Union ausgearbeitet wurden, stützen sich auf die in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam niedergelegten Grundsätze einer mehrsprachi­gen und kulturell vielfältigen Entwicklung der Europäischen Union.

  1. Die Vermittlung der hochsprachlichen Standards ist vordringlich Aufgabe der Schulen und der Institutionen der Weiterbildung. Bei ihrer Verbreitung und Entwicklung kommt auch den Medien und dem öffentlichen Sprachgebrauch Verantwortung zu.

  2. Ziel des schulischen Erstsprachenunterrichts ist eine mündliche und schriftliche Kompetenz, die zur vollen Beteiligung am gesellschaftlichen Leben befähigt. Deshalb ist der Unterricht in der Hochsprache bzw. den Hochsprachen eines Landes auf allen Klassenstufen Hauptfach.

  3. Zur Erhaltung der europäischen Sprachenvielfalt sollte auch der Fremdsprachenunterricht beitragen. Dieser setzt spätestens in der Grundschule ein und orientiert sich an europaeinheitlichen Qualitätsmaßstäben. Ziel ist die mündliche und schriftliche Handlungsfähigkeit in wenigstens zwei europäischen Fremdsprachen und Hör- und Leseverständnis in weiteren. Die Vermittlung von Nachbarschaftssprachen sollte gefördert werden.

  4. Das Studium der klassischen Sprachen und damit verbundener Kulturen soll gefördert werden, besonders wegen ihres Beitrags zur Bereicherung der Sprachen und Kultur des modernen Europas.

  5. Migranten werden in ihrem Bemühen unterstützt, die Hochsprachen des Landes, in dem sie leben, als Zweitsprache zu lernen. Hierzu erhalten Kinder und Erwachsene ein ihnen angemessenes Unterrichtsangebot. Das Recht der Migranten auf ihre Erstsprache bleibt unberührt.

  6. Sprach- und Literaturvermittlung schließt Sprachkritik, Sprachvergleich und Sprachge-schichte ein, um zum Entstehen von Sprachbewusstheit beizutragen und zur Reflexion über Universalität und Vielfalt des Phänomens Sprache anzuregen.

  7. Der grenzüberschreitende Austausch von Schülern und Lehrkräften wird verstärkt, Verwaltungshemmnisse werden abgebaut.

  8. Die wissenschaftliche Erforschung des Erstsprachen- wie des Zweit- und Fremd-sprachenunterrichts nutzt Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit.

  9. Jede Hochsprache bedarf einer sorgfältigen wissenschaftlichen Beschreibung, einer kontinuierlichen Pflege und eines sprachtypischen und in der Sprachgemeinschaft akzeptierten Ausbaus. Das ist im besonderen die Aufgabe der Sprachakademien und der ihnen entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen, die hierzu die Gelegenheit zur Zusammenarbeit auf europäischer Ebene haben sollten.

  10. Es wird ein ständiger Rat von zentralen Sprachinstitutionen der europäischen Länder eingerichtet, der für den Austausch von Informationen über Art und Ziel von Sprach-förderung und Sprachpolitik sorgt und gemeinsame linguistische Forschungsvorhaben anregt und unterstützt.

Die europäischen Staaten sind eingeladen, diese Empfehlungen anzunehmen und sie in ihrer Sprachpolitik zu berücksichtigen, um die europäischen Hochsprachen und ein mehr-sprachiges Europa zu fördern.

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